Freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung? 7 Steps zum erfolgreichen Start

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Beim Karrieremodell Selbständigkeit gibt es einen eindeutigen Trend: Die Gründung im Nebenerwerb. Immer mehr Arbeitnehmer bauen sich neben ihrer hauptberuflichen Anstellung eine freiberufliche Nebentätigkeit auf und arbeiten demnach selbstständig und angestellt. Im Jahr 2023 gab es 568.000 Existenzgründungen, davon waren 363.000 auf Nebenerwerbs-Neugründungen zurückzuführen, wie der KfW-Gründungsmonitor 2024 (+11 % zum Vorjahr) belegt. Der Traum von der Selbstständigkeit: Die freiberuflichen Kollegen prahlen mit attraktiven Stundensätzen, dem selbstbestimmten Leben und ihrem aufregenden Arbeitsalltag. Du möchtest auch von dieser vielversprechenden Beschäftigungsform profitieren? Am besten, ohne dein Haupteinkommen aufzugeben? Dann ist die freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung vielleicht interessant für dich. Wir zeigen dir, wie du Stolperfallen auf dem Weg mit Leichtigkeit umgehst und versorgen dich mit allen wichtigen Infos.

Freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung? 7 Steps zum erfolgreichen Start
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Aller Anfang ist schwer: Die Ausgangssituation für angehende Freiberufler im Nebenerwerb

Viele Arbeitnehmer hegen den Wunsch, sich neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit mit ihrem Hobby selbstständig zu machen, ein wenig Geld dazuzuverdienen und bestenfalls eine vielversprechende Marktlücke zu füllen. 

Doch oft bleibt es bei diesem Wunsch. Der Grund: Viele Menschen trauen sich nicht, diesen ersten Schritt zu wagen. 

Dabei stehen vor allem folgende Befürchtungen im Raum:

  • „Der Arbeitgeber untersagt eine freiberufliche Nebentätigkeit sicher.“
  • „Meine Idee ist nicht gut genug, um damit Geld zu verdienen.“
  • „Die bürokratischen Hürden (Anmeldung, Steuern, Sozialversicherung) sind sicher viel zu hoch.“

Dir geht es auch so? Im Folgenden zeigen wir dir, warum diese Sorgen nicht nötig sind und wie auch du es schaffst, im Nebenerwerb selbstständig zu arbeiten.

Denn: Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bei Festanstellung ist oft ein schlauer Weg, um langfristig in die hauptberufliche Selbständigkeit zu starten. Wenn du bereits bist, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen, findest du bei Hays Tipps, um Freelancer zu werden.

Wie definiert sich eine freiberufliche Nebentätigkeit?

Eine freiberufliche Nebentätigkeit umfasst zwei wichtige Komponenten:

Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit führst du immer neben dem Hauptberuf aus. Um von allen wichtigen staatlichen Stellen als Nebentätigkeit anerkannt zu werden, darfst du die wöchentliche Arbeitszeit von 18-20 Stunden im Normalfall nicht überschreiten.

Freiberuflichkeit

Ein wichtiger Punkt vorab: Eine freiberufliche Tätigkeit erfolgt immer aus einer Selbständigkeit heraus. Du musst dafür also dem Finanzamt mitteilen, dass du künftig nebenberuflich selbständig arbeitest.

Für eine Freiberuflichkeit musst du allerdings kein Gewerbe gründen. Der große Vorteil: Der Fiskus erhebt keine Gewerbesteuer auf deine Einnahmen.

Dafür werden jedoch auch nur die sogenannten Katalogberufe aus §18 Abs. 1 EStG und katalogähnliche Berufe als freiberuflich anerkannt. Im IT-Bereich hast du Glück: Viele gängige Beratungs- und Entwicklungstätigkeiten erkennen die Finanzbehörden heute als katalogähnliche Berufe an. 

Hier noch einmal die wichtigsten Abgrenzungen der freiberuflichen Nebentätigkeit im Überblick:

In NebentätigkeitAls Hauptberuf
FreiberuflichkeitMaximal 18-20 Stunden pro Woche neben dem Hauptjob, Tätigkeit muss in einem Katalogberuf oder einem katalogähnlichen Beruf nach §18 Abs. 1 EStG erfolgenKeine Stundenbegrenzung, Tätigkeit muss in einem Katalogberuf oder einem katalogähnlichen Beruf nach §18 Abs. 1 EStG erfolgen
GewerbebetriebMaximal 18-20 Stunden pro Woche neben dem Hauptjob, Anmeldung eines Gewerbes erforderlichKeine Stundenbegrenzung, Anmeldung eines Gewerbes erforderlich
Abgrenzung der freiberuflichen Nebentätigkeit vom Gewerbe und Hauptberuf

Rechtliche Rahmenbedingungen: Wann gilt eine Tätigkeit als freiberufliche Nebentätigkeit? 

Wenn du dich dafür entscheidest, selbstständig und angestellt zu arbeiten, musst du gewisse rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen. 

Dazu gehören:

1. Meldung beim Finanzamt

Du hast eine freiberufliche Nebentätigkeit aufgenommen? In diesem Fall musst du das Finanzamt innerhalb von vier Wochen darüber informieren. Normalerweise ist dies über ein formloses Schreiben möglich.

Es kann jedoch auch bei einer Nebentätigkeit vorkommen, dass das Finanzamt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Diesen füllst du bequem via Elster aus.

2. Genehmigung des Arbeitgebers

Unter Umständen ist deine freiberufliche Nebentätigkeit auch von der Zustimmung deines hauptberuflichen Arbeitgebers abhängig.

Rein rechtlich gilt: Steht eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, musst du deine Vorgesetzen über die geplante Nebentätigkeit informieren. Dies ist heute meistens der Fall und gilt für Beamte sogar immer.

Hole dir also die Genehmigung ein und lasse sie dir im besten Fall schriftlich bestätigen – so bist du auf der sicheren Seite.

Grundsätzlich darf deine Führungskraft dir deine Nebentätigkeit nicht untersagen. Nach Artikel 12 Grundgesetz steht dir die Wahl deiner Tätigkeit offen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel:

  1. Deine Nebentätigkeit macht dem Unternehmen, in dem du angestellt bist Konkurrenz
  2. Durch die Nebentätigkeit wird die Leistungsfähigkeit im Hauptjob gefährdet

So ist es beispielsweise Polizisten untersagt, nebenbei als Türsteher zu arbeiten, da dies zu Konflikten im Arbeitsalltag führen kann.

Wichtig: Eine pauschale Untersagung von Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag ist unzulässig!

In deinem Arbeitsvertrag werden Nebentätigkeiten pauschal untersagt? Eine solche Klausel ist unzulässig und widerspricht der allgemeinen Berufsfreiheit. Hole dir im Zweifel juristischen Rat für dein weiteres Vorgehen ein.

Urlaub dient der Erholung

Ein weiterer Grund, warum feste zeitliche Obergrenzen einzuhalten sind, ist die Gesundheit des Arbeitnehmers. So ist es Arbeitnehmern auch im Urlaub untersagt, nach Belieben zu arbeiten. 

Laut § 1 Bundesurlaubsgesetz steht Arbeitnehmern bezahlter Erholungsurlaub zu und diesen sollte man als Arbeitnehmer auch zweckmäßig nutzen, um während des Urlaubs die Arbeitsenergie auch wirklich wiederherzustellen. Sollte dem nicht so sein, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die nebenberufliche Tätigkeit zu untersagen. 

Entscheidend für die Erholung ist im Zweifel die Art der Tätigkeit im Haupt- und Nebenberuf. Der Gelderwerb ist in diesem Fall zweitrangig. Es gibt also durchaus Tätigkeiten, die der Erholung dienen können.

Arbeitet eine Person im Hauptberuf beispielsweise als Sachbearbeiterin und im Nebenberuf als Yoga-Lehrerin, so handelt es sich hierbei um eine nebenberufliche Tätigkeit, die im Urlaub den Erholungsprozess nicht behindern würde.

3. Arbeitszeit als Rahmenbedingung

In Bezug auf die Arbeitszeit, bist du laut der IHK (Industrie- und Handelskammer) regelmäßig nebenberuflich selbstständig tätig, wenn du für diese Arbeit nicht mehr als maximal 18 bis 20 Stunden Zeitinvestition pro Woche aufbringst. Überschreitest du diese Grenze, kann dies Auswirkungen auf das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis haben. 

Doch auch hierbei unterscheiden sich die Grenzen je nach Situation:

ArbeitssituationStundengrenze für nebenberufliche Tätigkeiten
Angestellte18-20 Stunden pro Woche
Angestellte in Elternzeit30 Stunden pro Woche
Studenten20 Stunden pro Woche
Arbeitslose15 Stunden pro Woche
Stundengrenze für nebenberufliche Tätigkeiten

Grundsätzlich gilt: Auch mit freiberuflicher Nebentätigkeit darfst du nicht mehr als 10 Stunden täglich arbeiten. Diese Vorgabe stammt aus §3 Arbeitszeitgesetz. Diese Regelung lässt sich in der Praxis zwar nicht kontrollieren, dürfte aber durch Signale wie Müdigkeit im Hauptjob auffallen.

4. Einkommensteuer

Eine freiberufliche Nebentätigkeit ist generell einkommensteuerpflichtig. Sobald die Einkünfte als freier Mitarbeiter einen Betrag von 410 € pro Jahr überschreiten, musst du diese versteuern.

Das bedeutet: Bei deiner nächsten Steuererklärung gibst du die Einnahmen in Anlage S an. Der Gewinn aus der Tätigkeit wird deinem Einkommen zugerechnet und auf dieser Basis erfolgt die Berechnung deiner Einkommensteuer.

Beachte: Entstehen aus der Freiberuflichkeit Kosten für Fahrten, Telekommunikation oder Equipment, darfst du diese steuerlich geltend machen (Werbungskosten).

Tipp: Lege stets einen Teil der Einnahmen für die Einkommensteuer zurück

Sobald du merkliche Einnahmen aus deiner freiberuflichen Nebentätigkeit neben der Festanstellung erzielst, kommen zunächst Steuernachzahlungen auf dich zu. Lege dir also einen bestimmten Teil (je nach persönlichem Steuersatz zwischen 25 % und 35 %) der Einnahmen zurück, um später nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

5. Maximales Einkommen: Nebenberufliches Einkommen darf Haupteinkommen bei nebenberuflicher Selbstständigkeit um nicht mehr als 20 % übersteigen

Ein weiterer wichtiger Punkt, den es beim Nachgehen einer nebenberuflichen Freiberuflichkeit zu beachten gilt, ist das Einkommen. Hierbei gilt: Das Einkommen einer nebenberuflichen Tätigkeit darf das Einkommen aus der Haupttätigkeit um nicht mehr als 20 % übersteigen. 

Sollte durch die Nebentätigkeit als Freelancer ein so hoher Gewinn generiert werden, dass dieser das Haupteinkommen um mehr als 20 % übersteigt, ist es empfehlenswert die Haupttätigkeit zugunsten der Selbstverwirklichung an den Nagel zu hängen. 

Andernfalls wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen der Krankenversicherung als hauptberuflich eingestuft und es können erhebliche Zusatzkosten anfallen.

6. Umsatzsteuer

Die Frage der Umsatzsteuer hat nichts damit zu tun, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich Die Frage der Umsatzsteuer hat nichts damit zu tun, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig tätig bist. Im Normalfall gilt: Du musst auf deine Leistungen 19 % Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  1. Du darfst einen ermäßigten Umsatzsteuersatz erheben

In einigen Berufsfeldern ist es möglich, statt 19 % nur 7 % Umsatzsteuer zu erheben. Dies gilt zum Beispiel für künstlerische und schöpferische Tätigkeiten (z.B. Texten).

  • Du nutzt die Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung (nach § 19 UstG) erlaubt es dir, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten. Im Gegenzug darfst du jedoch auch keine Vorsteuer ziehen. Dies ist immer dann ärgerlich, wenn du für deine freiberufliche Tätigkeit neben dem Hauptjob teure Anschaffungen machst.

Darüber hinaus musst du für die Kleinunternehmerregelung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Umsatz im Vorjahr: nicht über 22.000 Euro
  • Umsatz in diesem Jahr: voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro

Nur bei Erfüllung beider Kriterien steht dir die Kleinunternehmerregelung offen. 

7. Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)

Grundsätzlich bist du über deine nicht-selbständigen Hauptberuf in der Sozialversicherung abgesichert. In den meisten Fällen ergeben sich somit keine zusätzlichen Zahlungen.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Krankenversicherung

Bei deiner Krankenkasse solltest du deine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden. Dies kannst du i.d.R. per Telefon oder per Mail/ App vornehmen (Beispiel der Techniker Krankenkasse). Diese prüft daraufhin, ob es sich tatsächlich um eine Nebenbeschäftigung handelt.

Dabei spielen vor allem folgende Kriterien eine wichtige Rolle:

  • Stundengrenzen (maximal 18-20 Stunden pro Woche)
  • Höheres Einkommen aus dem Hauptberuf (zur Deckung des Lebensunterhalts)
  • Keine übergeordnete wirtschaftliche Bedeutung des Nebenjobs

Die Krankenkasse prüft diese Kriterien jeweils im Einzelfall. Erfolgt eine Einstufung als Nebentätigkeit, ergeben sich keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Andernfalls kann es passieren, dass der Krankenversicherungsbeitrag auf Basis der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit errechnet wird.

Rentenversicherung

Im Normalfall ergeben sich keine zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen. Ausnahmen gelten in den Bereichen Kunst, Erziehung und publizistische Tätigkeiten. Hier kann es passieren, dass du zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen müssen.

Steuern bei einer freiberuflichen Tätigkeit

Die steuerlichen Regelungen für eine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung sind eigentlich recht einfach. Schauen wir uns das genauer an.

Wie wird eine freiberufliche Nebentätigkeit versteuert?

Die Versteuerung der nebenberuflichen Einkünfte erfolgt zumindest am Anfang im Nachhinein über die Steuererklärung. Du gibst die Einkünfte sowie die damit verbundenen Ausgaben in der Anlage S deiner Steuererklärung an.

Grundsätzlich werden Einkünfte aus selbständiger Arbeit aber nicht anders behandelt als Gewinne aus freiberuflicher Nebentätigkeit. 

Hier ein kleines vereinfachtes Rechenbeispiel:

Du (alleinstehend, keine Kinder) arbeitest als Informatik-Fachkraft in einem Pharma-Konzern und verdienest 45.000 Euro pro Jahr. 

Die Einkommensteuer führt dein Arbeitgeber jeden Monat an das Finanzamt ab. 

Nebenbei berätst du Unternehmen strategisch hinsichtlich ihrer IT-Infrastruktur und erzielst damit im ersten Jahr Einnahmen von 8.000 €. 

Gleichzeitig hast du Werbekosten (nicht zu verwechseln mit Werbungskosten) in Höhe von 1.000 €.

Die Versteuerung könnte folgendermaßen aussehen:

PostenBetrag
Steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit45.000 Euro
Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit8.000 Euro
Gesamteinnahmen53.000 Euro
Kosten durch freiberufliche Tätigkeit1.000 Euro
Zu versteuerndes Einkommen52.000 Euro
Einkommensteuer12.092 Euro
Nachzahlung2.555 Euro
Beispiel Steuern bei freiberuflicher Nebentätigkeit

Individuelle Freibeträge für freiberufliche Nebentätigkeit neben Festanstellung

Bist du neben deinem Beruf freiberuflich tätig, darfst du bis zu 410 € pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Sobald die Einnahmen diesen Betrag überschreiten, musst du diese jedoch versteuern.

Bei deiner Nebentätigkeit fallen kaum Kosten an? In diesem Fall solltest du überlegen, die Betriebsausgabenpauschale für den Nebenerwerb zu nutzen. So kannst du bis zu 25 % deiner Einnahmen pauschal als Kosten absetzen – bis zu einem Höchstbetrag von 614 € pro Jahr. 

Lohnt sich eine freiberufliche Nebentätigkeit?

Grundsätzlich kann sich eine freiberufliche Nebentätigkeit neben Festanstellung lohnen. Hierbei kannst du für dich herausfinden, ob der Weg in eine hauptberufliche Selbständigkeit für dich der Richtige ist. Der Probelauf ist dabei oft mit deutlich geringeren Kosten verbunden. 

Außerdem hast du die Möglichkeit, dir ein stattliches Zusatzeinkommen aufzubauen.

Letztlich musst du die Entscheidung für dich persönlich fällen. Als Hilfestellung sind hier die wichtigsten Vor- und Nachteile im Überblick:

VorteileNachteile
– Attraktives Zusatzeinkommen

– Probelauf für eine hauptberufliche Selbständigkeit

– Austesten bestimmter Geschäftsideen

– Sammeln von Referenzen und Erfahrungen

– Freiheit der Selbständigkeit kennen- und lieben lernen
– Doppelbelastung durch zwei Tätigkeiten (Konflikte mit Hauptjob)

– Weniger Freizeit und mehr Stress

– Zustimmung des Arbeitgebers muss eingeholt werden
Vor- und Nachteile von freiberuflicher Nebentätigkeit

Achtung: Scheinselbstständigkeit

Auch bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit solltest du stets die Gefahr der Scheinselbständigkeit im Blick behalten. 

Der Grund: Die Tatsache, dass du bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, schließt eine Scheinselbständigkeit nicht aus. Es gelten die gleichen Kriterien wie bei allen Selbständigen.  Du möchtest mehr zum Thema Scheinselbständigkeit erfahren? In diesem Beitrag zu dem Thema erfährst du, welche Risiken du minimieren kannst, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden.

Brauche ich eine eigene Haftpflichtversicherung?

In den meisten Fällen ist eine Berufshaftpflichtversicherung keine gesetzliche Vorgabe. Ausnahmen sind zum Beispiel Ärzte mit eigener Praxis, Apotheker oder auch Architekten.

Trotzdem kann sich eine Berufshaftpflicht lohnen: 

  • Sie prüft, ob Schadensersatzansprüche von Kunden oder Dritten berechtigt sind
  • Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bietet hier auch Rechtsschutz
  • Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche

Im Gegenzug musst du dafür eine regelmäßige Versicherungsprämie entrichten. Somit wird das Ganze zur Abwägungssache. Folgende Fragen sind dabei wichtig:

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass Schadenersatzansprüche von Kunden entstehen?
  • Wie hoch könnten die Ansprüche in der eigenen Branche üblicherweise ausfallen?
  • Rechtfertigt das Risiko die Zahlung der Versicherungsprämie?

Achtung: Eine private Haftpflichtversicherung leistet hier nicht!

Du verfügst schon über eine private Haftpflichtversicherung? Diese leistet jedoch im Falle von beruflichen Schadenersatzansprüchen nicht.

Fazit: Eine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung kann neue Perspektiven eröffnen!

Mit einer freiberuflichen Nebentätigkeit gehst du den ersten Schritt Richtung Selbständigkeit. Die damit verbundene Freiheit eröffnet völlig neue Möglichkeiten. Zum ersten Mal profitierst du allein von deinen Ideen und deiner Arbeit. Wenn du also eine entsprechende Idee hast und diese ausprobieren möchtest, lohnt sich dieser Schritt in jedem Fall. 

Trotzdem solltest du dabei immer dein persönliches Energielevel im Blick behalten und dich nicht überlasten. Darüber hinaus ist es wichtig, sich mit den wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Regelungen vertraut zu machen. Hast du dies geschafft, steht deiner neuen Freiberuflichkeit nichts mehr im Wege!

FAQ

Das Einkommen deiner nebenberuflichen Tätigkeit darf dein Einkommen aus der Haupttätigkeit um nicht mehr als 20 % übersteigen. Außerdem darfst du während deiner Haupttätigkeit nur 18 bis 20 Stunden zusätzlich freiberuflich arbeiten.

Nicht immer, denn eine Nebentätigkeit muss immer neben einem Hauptjob ausgeführt werden und darf nicht mehr Zeit als dieser beanspruchen. Eine freiberufliche Tätigkeit kann auch als einziger Job ausgeführt werden.

Es steht dir immer frei, nebenberuflich – also neben deinem Hauptjob – freiberuflich zu arbeiten. Solange du nicht mit deinem Arbeitgeber in Konkurrenz trittst oder Urlaubs- und Ruhephasen nicht missachtest, darf dir die Freiberuflichkeit nicht verboten werden.

Einkünfte über eine freiberufliche Nebentätigkeit werden gleich versteuert wie aus selbstständiger Arbeit. Du kannst bis 410 € im Jahr steuerfrei nebenberuflich dazu verdienen.

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THE AUTHOR

Arne Hosemann

Arne Hosemann ist Mitgründer von Expertlead und verantwortet innerhalb der Geschäftsführung die Bereiche People, Product, Strategy, Finance und Operations. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen eine globale Community hochqualifizierter IT-Expert*innen aus den Bereichen Softwareentwicklung, Data Science, Produkt-/Projektmanagement, Solution Architecture und UX/UI-Design aufgebaut. Expertlead unterstützt Kunden beim Finden, Evaluieren und Einstellen von selbständigen wie auch festangestellten IT-Expert*innen. Neben dem Einsatz innovativer Recruiting-Software, setzt das Unternehmen dabei auf die Expertise der eigenen IT-Community, um die Qualifizierung von IT-Fachkräften anhand technischer Interviews von remote zu prüfen.

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